Allgemeine Geschäftsbedingungen

20.02.2024.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fahrzeugleasingvertrags

DEFINITIONEN UND INTERPRETATION

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Wörter und Ausdrücke, sofern der Kontext nichts anderes vorsieht, die folgende Bedeutung:

„Autorisierte Fahrer“ bezeichnet den/die zum Führen des Fahrzeugs autorisierten Fahrer;

„Beginndatum“ bezeichnet das in der Mietzusammenfassung angegebene Datum für den Beginn des Mietvertrags;

„Tagessätze“ bezeichnet die vom Mieter für die Anmietung eines Fahrzeugs zu zahlenden Tagessätze, wie auf der Website des Eigentümers veröffentlicht oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart;

„Kaution“ bezeichnet eine Sicherheitskaution, die der Eigentümer vom Mieter für das Fahrzeug verlangt, um etwaige zusätzliche Ausgaben, Kosten, Ansprüche oder Verbindlichkeiten abzudecken, die ihm möglicherweise infolge der Anmietung des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen;

„Verlängerte Mietdauer“ hat die in Abschnitt 12 angegebene Bedeutung;

„Mieter“ bezeichnet einen Mieter eines Fahrzeugs gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

„Eigentümer“ bezeichnet Doffay Car Rental und umfasst seine ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragten;

„Parteien“ bezeichnet die Parteien des Mietvertrags;

„Schutzprodukte“ bezeichnet die zusätzlichen Produkte und Dienstleistungen, die der Mieter erwerben kann, um die Haftung des Mieters für etwaige am Fahrzeug verursachte Schäden zu begrenzen;

„Datenschutzrichtlinie“ bezeichnet die unter Link verfügbare Datenschutzrichtlinie des Eigentümers

„Mietvertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Mieter über die Anmietung eines Fahrzeugs, wie in der Mietübersicht zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt;

„Mietkosten“ hat die in Abschnitt 16 angegebene Bedeutung;

„Rückgabedatum“ bezeichnet das in der Mietübersicht angegebene Datum für die Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter;

„Mietzeitraum“ hat die in Klausel 11 angegebene Bedeutung;

„Mietzusammenfassung“ bezeichnet die Zusammenfassung der Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Mieter über die Anmietung eines Fahrzeugs;

„Geschäftsbedingungen“ bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Doffay Car Rental in der jeweils gültigen Fassung;

„Fahrzeug“ bezeichnet das Fahrzeug des Eigentümers, das dem Mieter gemäß dem Mietvertrag vermietet wird.

„Fahrzeuginspektionsdiagramm“ bezeichnet das in der Mietzusammenfassung enthaltene Formular und Diagramm, das Mängel oder Schäden am Fahrzeug zum Mietbeginn zeigt;

„Arbeitszeiten“ bedeutet montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr seychellischer Zeit und samstags zwischen 8 und 13 Uhr.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes, sofern der Kontext nichts anderes vorsieht:

  • Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder Auslegung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Wenn in Klausel 1 die Definition eines Wortes eine materielle Bestimmung enthält, soll die materielle Bestimmung so wirksam werden, als ob sie im Hauptteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt wäre;
  • eine Bezugnahme auf „Tage“, „Monate“ oder „Jahre“ bedeutet Kalendertage, Monate oder Jahre;
  • ein Verweis auf eine „Klausel“ bezeichnet eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • jede Bezugnahme auf den Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;
  • jede Bezugnahme auf natürliche Personen umfasst auch juristische Personen und umgekehrt;
  • Jeder Verweis auf ein Geschlecht umfasst auch die anderen Geschlechter, einschließlich des neutralen Geschlechts.
  • Jeder Verweis auf Rechtsvorschriften bezieht sich auf diese Rechtsvorschriften in der geänderten, neu in Kraft gesetzten oder ersetzten Fassung und schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die im Rahmen dieser Rechtsvorschriften erlassen wurden.
  • Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines zugehörigen Dokuments darf zu Lasten einer der Vertragsparteien ausgelegt oder zum Nachteil dieser Vertragspartei ausgelegt werden, weil diese Partei eine solche Bestimmung strukturiert oder verfasst hat oder angenommen wird, dass sie sie erstellt hat;
  • jede Bezugnahme auf eine juristische Person schließt die Rechtsnachfolger und zulässigen Bevollmächtigten dieser juristischen Person ein;
  • Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen eines anderen Dokuments, das gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt wurde, haben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit gesetzlich zulässig, Vorrang.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln und bestimmen die Rechte und Pflichten des Mieters und des Eigentümers im Rahmen und gemäß dem Mietvertrag.

Durch die Entscheidung, ein Fahrzeug zu mieten, erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, stimmt ihnen zu und akzeptiert sie sowie die Richtigkeit der Mietübersicht. Die Mietzusammenfassung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusammen als Mietvertrag.

Der Vermieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen und ohne Zustimmung des Mieters ändern. Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Mietdauer geändert werden, informiert der Vermieter den Mieter und stellt ihm eine aktuelle Version zur Verfügung oder weist ihn darauf hin.

Der Eigentümer und der Mieter sind die einzigen Vertragsparteien, auch wenn eine andere Person die Mietkosten ganz oder teilweise bezahlen kann.

Mieter

Vorbehaltlich Klausel 10 muss der Mieter mindestens 21 Jahre alt sein, um zum Abschluss des Mietvertrags berechtigt zu sein und/oder ein autorisierter Fahrer zu sein.

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Abholung des Fahrzeugs einen gültigen Ausweis und/oder einen gültigen Führerschein vorzulegen. Der Führerschein des Mieters muss ihn zum Führen eines Fahrzeugs der für das Fahrzeug geltenden Kategorie und Klasse berechtigen.

Für den Fall, dass der Mieter jünger als 21 Jahre oder älter als 70 Jahre ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche obligatorische Gebühren, Kosten und Ausgaben zu erheben, die er für angemessen hält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Kaution.

Der Mieter gewährleistet, dass:

  • er ist ein kompetenter und umsichtiger Fahrer;
  • seine Ausweisdaten und sein Führerschein sind korrekt und authentisch und wurden von einer gültigen Aufsichtsbehörde ausgestellt; Und
  • Er stellt sicher, dass keine andere Person außer dem bzw. den berechtigten Fahrern das Fahrzeug bedient.

MIETZEITRAUM

Der Mieter hat das Recht, das Fahrzeug vom Mietbeginn bis zum Rückgabedatum (im Folgenden „Mietzeitraum“) zu nutzen, sofern er die Bestimmungen des Mietvertrags einhält.

Der Eigentümer kann nach eigenem Ermessen auf Antrag des Mieters einer Verlängerung der Mietdauer um maximal 30 Tage zustimmen (im Folgenden die „verlängerte Mietdauer“). Für die verlängerte Mietdauer können höhere Gebühren und/oder eine Kaution anfallen, die der Vermieter dem Mieter vor der Verlängerung der Mietdauer mitteilen muss.

Der Mieter kann sich dafür entscheiden, das Fahrzeug vor Ende der Mietzeit zurückzugeben und damit den Mietvertrag unter folgenden Bedingungen zu kündigen:

  • er hat den Eigentümer mindestens 24 Stunden im Voraus darüber informiert; Und
  • Wenn er die Mietkosten vollständig im Voraus bezahlt hat, kann der Eigentümer nach eigenem Ermessen eine Miete von mindestens drei Tagen in Rechnung stellen und der Rest der Mietkosten, falls vorhanden, wird dem Mieter erstattet.

Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden), unabhängig davon, ob der Mieter das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist zurückgibt.

Vorbehaltlich der Kündigungsklausel endet die Mietzeit am Rückgabetag mit der Übergabe des Fahrzeugs und der Schlüssel durch den Mieter an den Eigentümer.

MIETKOSTEN

Tägliche Raten

Der Mieter zahlt die geltenden Tagessätze und alle anderen Dienstleistungen, Produkte, Gebühren, Auslagen und Kosten, die in der Mietübersicht für die Anmietung des Fahrzeugs aufgeführt sind oder zu deren Zahlung er im Rahmen des Mietvertrags verpflichtet ist (im Folgenden „Mietkosten“). ).

Die Mietkosten umfassen auch Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, Extras oder Schutzprodukte, die für die spezifische Anmietung eines Fahrzeugs gelten, wie in der Mietübersicht angegeben.

Ein „Tag“ in der Mietübersicht bezeichnet einen vollständigen oder teilweisen Zeitraum von 24 aufeinanderfolgenden Stunden ab Beginn des Mietbeginns.

Kaution

Der Eigentümer kann eine Kaution verlangen, die am oder vor dem Mietbeginn und in jedem Fall vor der Inbesitznahme eines Fahrzeugs zahlbar ist.

Die Kaution kann für etwaige künftige Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter im Zusammenhang mit dem Mietvertrag verwendet werden. Die Kaution wird vom Eigentümer abhängig von der Größe, Klasse und Marke des Fahrzeugs festgelegt.

Die Höhe der Kaution ist in der Mietübersicht anzugeben und wird vom Eigentümer zusätzlich zu allen anderen Mietkosten von einer vor oder während der Anmietung vorgelegten Kredit- oder Debitkarte eingezogen, die für diesen Zweck einbehalten wird, sofern nicht anders angegeben zwischen den Parteien vereinbart. 

Für die Kaution sind vom Eigentümer keine Zinsen zu zahlen, und der Eigentümer ist nicht verpflichtet, die Kaution auf einem von seinem eigenen Vermögen getrennten Konto zu halten.

Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Kaution und etwaige vom Mieter zusätzlich eingezogene Beträge, sofern dieser Betrag nicht zur Befriedigung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag benötigt wurde, innerhalb einer Frist von 60 Tagen an den Mieter zurückerstattet ab dem Rückgabedatum bzw. bei Verlust, Diebstahl oder Unfall des Fahrzeugs ab dem vereinbarten Ende der Mietdauer.

Zusätzliche Kosten

Zusätzlich zu den Tagessätzen zahlt der Mieter dem Vermieter auf Verlangen:

  • alle zusätzlichen Produkte, Dienstleistungen, Beträge, Gebühren, Kosten oder Abgaben, die dem Mieter vom Eigentümer mitgeteilt werden und/oder wie in diesem Mietvertrag dargelegt;
  • eine Gebühr von 2,50 Euro pro Liter für das Auftanken des Fahrzeugs auf den Stand am Tag des Vertragsbeginns;

eine Verwaltungsgebühr von:

  • EURO 20,00 für die erforderliche Betankung des Fahrzeugs gemäß Ziffer 25 (c).
  • 50,00 EURO für die Bearbeitung von Bußgeldern oder Straftaten gegen das Fahrzeug, den Eigentümer, den Mieter oder einen autorisierten Fahrer oder eine Person, der der Mieter die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietzeit gestattet hat; Und
  • eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 20,00 EURO, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht in gutem Zustand zurückgibt oder ungewöhnliche Abnutzungserscheinungen, insbesondere Rauchen im Fahrzeug oder grobe Verschmutzung, vorliegen. Dem Eigentümer steht es frei, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu erheben, wenn das Fahrzeug eine umfassende Reinigung erfordert.

Die Zahlung der Mietkosten und aller anderen dem Eigentümer geschuldeten Beträge erfolgt in bar, per Kreditkarte oder per Banküberweisung. Es werden keine anderen Zahlungsarten akzeptiert, es sei denn, der Eigentümer hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Mietkosten in EURO berechnet und sind zahlbar.

Sichern der Zahlungsdetails des Mieters

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter die vollständigen Daten aller vom Mieter im Zusammenhang mit dem Mietvertrag verwendeten Kreditkarten oder Debitkarten aufbewahren darf, um sicherzustellen, dass der Mieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Mietkosten nachkommt.

Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermieter die Mietkosten einseitig von einer Debit- oder Kreditkarte abbucht, deren Daten vom Vermieter gespeichert wurden, für den Fall, dass der Mieter die Zahlung versäumt, unterlässt oder ablehnt.

RESERVIERUNG, LIEFERUNG & RÜCKGABE

Reservierung

Der Mieter kann ein Fahrzeug über die Website des Eigentümers oder die verschiedenen dort angegebenen Kommunikationsmethoden reservieren.

Die Reservierung und/oder Anmietung eines Fahrzeugs muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, es sei denn, der Eigentümer hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Der Mieter kann die Details der Reservierung ändern, sofern dies dem Eigentümer mindestens 24 Stunden vor dem Beginndatum und vorbehaltlich der Verfügbarkeit mitgeteilt wird. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, Änderungen, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgen, in Rechnung zu stellen.

Möchte der Mieter eine Reservierung stornieren, muss er dies dem Vermieter mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich mitteilen. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, bei Stornierungen, die weniger als 48 Stunden im Voraus erfolgen, die Gebühren zu erheben, die er für erforderlich hält.

Lieferung

Das Fahrzeug wird vom Eigentümer dem Mieter an einem Ort übergeben, der dem Mieter während der Arbeitszeit mitgeteilt wird.

Für den Fall, dass der Mieter die Lieferung des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten verlangt, behält sich der Eigentümer das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben, die er für angemessen hält.

Das Fahrzeug wird dem Mieter erst nach Unterzeichnung der Mietübersicht und Einhaltung aller anderen im Mietvertrag festgelegten Verfahren übergeben.

Bevor der Mieter das Fahrzeug in Besitz nimmt, muss er auf dem Fahrzeuginspektionsdiagramm unterzeichnen, dass er das Fahrzeug inspiziert und etwaige Mängel, Markierungen, Kratzer oder Dellen daran festgestellt hat. Sofern im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist, haftet der Mieter für alle am Fahrzeug verursachten Schäden, die nicht im Fahrzeuginspektionsdiagramm aufgeführt sind.

Kehrt zurück

Das Fahrzeug muss an demselben Ort zurückgegeben werden, an dem es am Mietbeginn vom Mieter abgeholt oder vom Eigentümer geliefert wurde, oder wie in der Mietübersicht anderweitig angegeben oder vom Eigentümer angewiesen.

Bei der Rückkehr;

  • Eine Nachfrist von 59 Minuten wird gewährt, wenn das Fahrzeug den Ablauf der Mietdauer (wie verlängert) überschritten hat.
  • Bei einer Verspätung von 59 bis 119 Minuten fällt eine Gebühr in Höhe von 30 % des Tagespreises an.
  • Bei einer Verspätung von 120 bis 179 Minuten fällt eine Gebühr in Höhe von 60 % des Tagespreises an. Und
  • Bei einer Verspätung von mehr als 179 Minuten wird bis zur Rückgabe der volle Tagespreis berechnet.

NUTZUNG DES FAHRZEUGS

Autorisierte Fahrer

Nur der Mieter ist berechtigt, das Fahrzeug zu betreiben, es sei denn, der Eigentümer gestattet ausdrücklich zusätzliche Fahrer, die die in den Ziffern 7 bis 10 genannten Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen (im Folgenden „berechtigte Fahrer“). Der Eigentümer behält sich das Recht vor, für jeden autorisierten Fahrer Beschränkungen aufzuerlegen und eine zusätzliche Gebühr zu erheben.

Autorisierte Fahrer sind in der Mietübersicht anzugeben. Personen, die in der Mietübersicht nicht als autorisierte Fahrer aufgeführt sind, dürfen das Fahrzeug nicht bedienen.

Verbotene Verwendung

Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:

  • von jemand anderem als dem Mieter und/oder einem autorisierten Fahrer;
  • für rechtswidrige oder illegale Zwecke;
  • für entgeltliche Beförderungen von Passagieren oder Gütern oder für jede kommerzielle Nutzung;
  • für Rennen, Wettkämpfe, zum Testen der Zuverlässigkeit und/oder Geschwindigkeit des Fahrzeugs oder zum Erlernen des Fahrens;
  • zum Antrieb oder Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Gegenstände;
  • für den Transport von Tieren ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers;
  • entgegen den Angaben des Fahrzeugherstellers;
  • gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen;
  • außerhalb markierter öffentlicher Hauptstraßen;
  • auf unbefestigten Straßen oder Stränden;
  • während der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder Medikamenten steht;
  • zu rauchen, einschließlich der Verwendung von E-Zigaretten;
  • auf fahrlässige oder rücksichtslose Weise;
  • zum Transport von giftigen, gefährlichen, giftigen, leicht entzündlichen oder sonst gefährlichen Stoffen in anderen als den für den Hausgebrauch erforderlichen Mindestmengen;
  • überladen mit mehr Passagieren als angeschnallt, zum Transport von Kindern ohne die Verwendung gesetzlich vorgeschriebener Autositze oder auf andere Weise unter Verstoß gegen vorgeschriebene Sicherheitsvorschriften;
  • das Fahren durch oder über Wasser oder Gegenstände, von denen der Mieter wusste oder hätte wissen müssen, dass sie über die Bodenfreiheit des Fahrzeugs hinausragen;
  • unter einer Barriere zu fahren, die niedriger ist als die Durchfahrtshöhe des Fahrzeugs;
  • in oder auf dem Teil eines Flugplatzes, Flugplatzes, Flughafens oder einer militärischen Einrichtung, die für den Start, die Landung, das Rollen oder das Parken von Luftfahrzeugen und Fluggeräten bestimmt ist, einschließlich aller zugehörigen Nebenstraßen, Treibstoffversorgungsbereiche, Abstellbereiche für Bodenausrüstung, Vorfelder, Wartungszonen und Hangars;
  • Güter zu transportieren, deren Gewicht schwerer ist als für das Fahrzeug zulässig, Güter zu transportieren, die schlecht verteilt oder schlecht gesichert sind, oder Güter zu transportieren, die dem Mieter nicht gehören, gegen eine Gebühr, es sei denn, der Vermieter hat dies genehmigt; oder
  • im Verstoß gegen diesen Mietvertrag oder gegen geltende Gesetze oder Gesundheits- und Sicherheitsregeln und -vorschriften verstoßen.

PFLICHTEN DES MIETERS

Allgemeine Pflichten

Der Mieter ist jederzeit verpflichtet:

  • Verriegeln Sie das Fahrzeug und sichern Sie alle seine Teile, wenn es unbeaufsichtigt bleibt.
  • Lassen Sie niemanden ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Eigentümers am Fahrzeug arbeiten.
  • Überprüfen Sie während der Mietdauer in regelmäßigen Abständen den Öl- und Wasserstand sowie den Reifenzustand und -druck des Fahrzeugs.
  • Stellen Sie die Nutzung des Fahrzeugs so bald wie möglich ein und wenden Sie sich unverzüglich an den Eigentümer, sobald ihm ein Fehler oder eine Fehlfunktion des Fahrzeugs bekannt wird. Der Mieter muss alle Warnleuchten oder Anzeigen beachten, die möglicherweise auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs erscheinen.
  • Bringen Sie das Fahrzeug am Ende des Mietzeitraums in demselben Zustand wie bei der Übergabe durch den Eigentümer am Mietbeginn und gemäß der Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs in der Mietzeit an den vereinbarten Rückgabeort zurück, der in der Mietübersicht angegeben ist Zusammenfassung und/oder Fahrzeuginspektionsformular, normale Abnutzung ausgenommen. Der Eigentümer muss das Fahrzeug inspizieren, um seinen Zustand und die Übereinstimmung mit dem Mietvertrag zu überprüfen. Der Mieter bleibt für das Fahrzeug und seinen Zustand verantwortlich, bis die Inspektion abgeschlossen ist oder bis zu einer Stunde nach der Rückgabe, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist;
  • sicherstellen, dass er keine persönlichen Gegenstände oder Gebrauchsgegenstände im Fahrzeug zurückgelassen hat, bevor es an den Eigentümer zurückgegeben wird;
  • zahlt alle Bußgelder, Gebühren, Abgaben, Kosten oder Strafen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter während der Mietdauer verhängt, ausgestellt oder anfallen (einschließlich der Nutzung des Fahrzeugs durch autorisierte Fahrer oder andere Dritte, denen die Nutzung gestattet ist). Fahrzeug), einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Bußgelder oder Gebühren für illegales Parken, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Verstöße gegen Straßenverkehrsgesetze, Regeln und Vorschriften;
  • wenn das Fahrzeug Treibstoff benötigt, nichts anderes als den im Fahrzeug angegebenen geeigneten Treibstoff zu verwenden; und die Kilometer- oder Kilometeranzeige nicht zu entsiegeln oder zu manipulieren.

Unfälle, Schäden, Verlust oder Diebstahl

Im Falle eines Unfalls oder wenn das Fahrzeug beschädigt, verloren oder gestohlen wird, muss der Mieter:

  • Den Unfall, Verlust oder Diebstahl unverzüglich und genau dem Vermieter melden und dies unverzüglich schriftlich (E-Mail oder WhatsApp genügt) an den Vermieter spätestens 24 Stunden nach Kenntniserlangung des Ereignisses durch den Mieter bestätigen;
  • Fotografieren Sie den Unfall oder den Ort des Verlusts oder Diebstahls und legen Sie bei Bedarf eine Kopie des Führerscheins des Mieters und/oder eines autorisierten Fahrers vor;
  • auf Verlangen des Eigentümers jeden Unfall (mit Ausnahme geringfügiger Unfälle mit minimalem Schaden und/oder Verlust), Diebstahl oder Verlust so bald wie möglich der Polizei melden und dies dem Eigentümer unverzüglich schriftlich bestätigen;
  • Vermeiden Sie es, irgendjemandem die Verantwortung für einen Unfall einzugestehen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und auf jeden Fall, bevor Sie den Eigentümer darüber informieren.
  • Soweit möglich, die Namen und Adressen aller Beteiligten, einschließlich Zeugen, einholen und diese dem Eigentümer zur Verfügung stellen;
  • Mitteilungen oder andere Dokumente im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Unfall, Diebstahl oder Verlust unverzüglich an den Eigentümer weiterleiten;
  • mit dem Vermieter und den Versicherern des Vermieters zusammenarbeiten, einschließlich der Beantwortung von Anfragen nach vollständigen und wahrheitsgemäßen Informationen, und Unterstützung in allen Angelegenheiten oder Gerichtsverfahren leisten, einschließlich der Ermöglichung der Einleitung von Klagen durch den Vermieter im Namen des Mieters und der Verteidigung aller gegen den Mieter eingeleiteten Verfahren; Und
  • Geben Sie die Originalschlüssel oder ein anderes Gerät, das das Fahrzeug entriegelt und/oder das Starten des Fahrzeugs ermöglicht, an den Eigentümer zurück.

DATENSCHUTZ

Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder damit verbundenen Vereinbarungen oder Dienstleistungen erhebt der Vermieter persönliche Informationen und Daten über den Mieter oder einen autorisierten Fahrer (im Folgenden „persönliche Daten“) und verwendet sie wie unten beschrieben und in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie ;

Zusätzlich zur Datenschutzrichtlinie kann der Eigentümer, soweit gesetzlich, verordnungsrechtlich, behördlich oder vertraglich erforderlich, zum Zwecke der professionellen Beratung oder zur Förderung seines berechtigten Geschäftsinteresses Folgendes verlangen:

speichern, verarbeiten, kommunizieren und teilen;

  • die persönlichen Daten; Und
  • vom Fahrzeug abgerufene Informationen und Daten;
  • die personenbezogenen Daten zu dem Zweck nutzen, ihn bei der Bereitstellung besserer Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen, einschließlich der Erstellung von Statistiken und der Durchführung von Analysen über die Produkte und Dienstleistungen des Eigentümers;
  • die personenbezogenen Daten zu verwenden und an Dritte weiterzugeben, um Betrug zu verhindern und die Geschäftsinteressen und -rechte, die Privatsphäre, die Sicherheit und das Eigentum des Eigentümers oder die von Einzelpersonen und der Öffentlichkeit zu schützen. Dies kann erfolgen, um auf Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu reagieren, unbezahlte Rechnungen einzuziehen, um die Haftung für Strafen zu vermeiden, die dem Mieter auferlegt wurden (z. B. Verkehrsanzeigen), um Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen und um Ansprüche zu bearbeiten.

Das Fahrzeug kann mit Technologie ausgestattet sein, die Daten sammelt und überträgt, einschließlich Informationen, die von Ereignisdatenrekordern, globalen Positionierungsgeräten oder anderen ähnlichen Technologien gesammelt werden. Wenn diese Technologie installiert ist und zulässig ist, ermöglicht sie es dem Eigentümer, Informationen auf der Grundlage des berechtigten Interesses des Eigentümers, der Erfüllung des Mietvertrags oder bei Bedarf mit Zustimmung des Mieters zu sammeln und zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Standortinformationen;
  • Kollisionsinformationen; Und
  • Fahrzeugbetriebsinformationen wie Betriebszustand, Kilometerstand, Reifendruck, Kraftstoffstatus und andere Diagnose- und Leistungsinformationen.

Diese Informationen können mit Informationen kombiniert werden, die der Mieter dem Eigentümer zur Verfügung gestellt hat, und zur Erfüllung der Verpflichtungen des Eigentümers und des Mieters aus dem Mietvertrag verwendet werden. Die Verwendung der Informationen durch den Eigentümer kann auch die Speicherung dieser Informationen nach Ablauf des Mietvertrags umfassen.

HAFTUNG

Der Eigentümer hat das alleinige Recht und die alleinige Verantwortung, das Fahrzeug zu reparieren, und die Entscheidung, ob das Fahrzeug repariert werden soll, sowie der Zeitpunkt dieser Reparaturen liegt im alleinigen Ermessen des Eigentümers.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen die Kosten zu zahlen, die ihm bei der Einziehung fälliger Zahlungen vom Mieter angemessenerweise entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verwaltungsgebühren, Gebühren Dritter und Anwaltskosten.

Die Haftung des Mieters für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs kann durch den Kauf von Schutzprodukten gemäß Klausel [*] reduziert werden.

Im Falle einer Beschädigung, eines Verlusts oder eines Diebstahls des Fahrzeugs oder eines Teils seines Zubehörs vom Mietdatum bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug vom Eigentümer inspiziert wird, oder bis zum Ablauf der Mietzeit, je nachdem, welcher Zeitraum eintritt kürzer, sofern dies nicht auf vorsätzlichem Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Vermieters beruht, kann der Mieter für die folgenden Kosten, Gebühren und Schäden haftbar gemacht werden (vorausgesetzt, dies führt nicht dazu, dass der Vermieter für denselben Verlust zweimal entschädigt wird):

  • die dem Eigentümer in Rechnung gestellten Kosten für die spezifische Reparatur des Fahrzeugs oder den Austausch des Teils oder Zubehörs;
  • eine ehrliche Schätzung der Kosten, die dem Eigentümer für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Austausch von Teilen oder Zubehör (sofern zutreffend) entstehen, berechnet unter Bezugnahme auf die Standardliste des Eigentümers für kleinere Reparaturen (die unabhängig überprüft wurde und auf Anfrage erhältlich ist). ) oder durch einen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt;
  • sofern eine Reparatur den Wert des Fahrzeugs nicht vollständig wiederherstellt, ein angemessener Betrag für die Wertminderung, der von einem unabhängigen Kfz-Ingenieur ermittelt wird.
  • für den Fall, dass die gesamten geschätzten Reparaturkosten höher sind als der Wert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts, eine Schätzung des Verkaufswerts des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, wie unabhängig überprüft, abzüglich des Restwerts;
  • der daraus resultierende Umsatzverlust des Eigentümers zum Tagessatz, basierend auf dem Einkommensverlust des Eigentümers aus dem Fahrzeug;
  • im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Fahrzeugs eine Schätzung des Verkaufswerts des Fahrzeugs vor dem Diebstahl oder vor dem Verlust, wie unabhängig überprüft;
  • eine tägliche Verwaltungsgebühr von EURO 50,00;
  • etwaige Abschlepp- oder Lagergebühren aufgrund von Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs;
  • etwaige Verwaltungskosten oder Kosten oder Gebühren Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bankgebühren und Rechtskosten.

Ungeachtet des Vorstehenden stellt der Mieter den Vermieter in vollem Umfang für alle erlittenen Verluste oder Schäden oder Ansprüche Dritter entschädigt, die auf vorsätzliches Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Mieters bei der Nutzung des Fahrzeugs oder einen Verstoß gegen den Mietvertrag zurückzuführen sind.

SCHUTZPRODUKTE

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder Verlusts des Fahrzeugs haftet der Mieter für alle am Fahrzeug verursachten Schäden jeglicher Art sowie für die vollen Kosten für die Reparatur und die Wiederherstellung des Zustands, in dem es sich vor dem Mietbeginn befand und können darüber hinaus den in Klausel 49 genannten Gebühren, Entgelten, Kosten und Schäden unterliegen, es sei denn, der Mieter hat sich für eines der verfügbaren Schutzprodukte entschieden.

Abhängig von der Art des gewählten Schutzprodukts reduziert der Mieter seine Haftung im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs. Die Kosten für die Schutzprodukte fallen täglich an und fallen zusätzlich zu allen anderen Mietkosten an. In der Mietübersicht sind die Art des vom Mieter gewählten Schutzprodukts und die Kosten pro Tag anzugeben.

Für den Fall, dass der Mieter gegen einen Teil des Mietvertrags verstößt, insbesondere gegen die verbotene Nutzung, allgemeine Verpflichtungen oder Verfahren und Protokolle, die im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder Verlusts einzuhalten sind, steht es dem Eigentümer frei ein etwaiges vom Mieter mitgenommenes Schutzprodukt ungültig zu machen, und der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung dafür.

Grundschutz

Wenn sich der Mieter für den Abschluss des Basisschutzes entscheidet, ist der vom Mieter an den Eigentümer zu zahlende Betrag im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Verlusts oder einer Beschädigung des Fahrzeugs auf den Betrag von [*] EURO begrenzt. Der Basisschutz ist im Tagespreis enthalten.

Wenn sich der Mieter für den Abschluss eines mittleren Versicherungsschutzes entscheidet, ist der vom Mieter an den Eigentümer zu zahlende Betrag im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Verlusts oder einer Beschädigung des Fahrzeugs auf den Betrag von [*] EURO begrenzt.

Wenn sich der Mieter für den Vollkaskoschutz entscheidet, wird die Haftung des Mieters im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs auf Null reduziert.

Um Zweifel auszuschließen: Der Mieter ist nicht von der Haftung befreit oder durch ein Schutzprodukt abgedeckt für Unfälle, Diebstähle, Verluste oder Schäden, die am oder durch das Fahrzeug verursacht werden und gegen eine Bestimmung dieses Mietvertrags verstoßen.

BEENDIGUNG

Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietdauer bzw. der verlängerten Mietdauer oder wie im Mietvertrag anderweitig festgelegt.

Der Mieter kann das Fahrzeug zurückgeben und den Mietvertrag vor Ablauf der Mietdauer aus beliebigem Grund kündigen, indem er das Fahrzeug gemäß Ziffer 13 zurückgibt.

Im Falle eines Unfalls oder eines Verlusts oder Diebstahls des Fahrzeugs wird der Mietvertrag automatisch gekündigt, wenn der Mieter zur Zufriedenheit des Eigentümers die in diesem Mietvertrag festgelegten Protokolle und Verfahren für einen Unfall, Verlust oder Diebstahl eingehalten hat.

Jede Partei kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei einen Verstoß gegen den Mietvertrag begeht oder wenn Sicherheitsrisiken für den Mieter, autorisierte Fahrer oder Dritte eine sofortige Rückgabe des Fahrzeugs erfordern. Ein Verstoß des Mieters gegen die Verpflichtungen gemäß den Klauseln [*] stellt einen wesentlichen Verstoß dar.

 

Wenn es der Mieter nach Beendigung des Mietvertrags unterlässt, versäumt oder weigert, das Fahrzeug am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben, kann der Eigentümer das Fahrzeug mit allen Mitteln zurücknehmen, und der Mieter haftet für alle Kosten, die bei der Rücknahme entstehen.

Die Kündigung des Mietvertrags berührt nicht die gesetzlich vorgesehenen Rechte oder Rechtsbehelfe, die zum oder nach dem Datum der Kündigung bestehen. Alle Teile des Mietvertrags, die stillschweigend nach einer solchen Kündigung fortbestehen, bleiben davon unberührt.

VERSCHIEDENES

Sollte ein Teil des Mietvertrags aus irgendeinem Grund nach geltendem Recht für ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt werden, gilt dies als aus dem Mietvertrag gestrichen und die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Mietvertrags bleibt bestehen werden durch diese Unterlassung weder beeinträchtigt noch beeinträchtigt.

Der Eigentümer sendet alle im Mietvertrag vorgesehenen schriftlichen Mitteilungen an die Adresse, die der Mieter in der Mietübersicht angegeben hat. Der Mieter muss alle schriftlichen Mitteilungen, die im Rahmen dieses Mietvertrags bereitgestellt werden, an die folgende Adresse senden:

Doffay Autovermietung
Seychellen, Mahe, Victoria, Providence Industrial Estate, MPS Commercial Building
E-Mail: support@doffaycars.com 
Nummer: +248 2573196
Schriftliche Mitteilungen können je nach Bedarf per Post, Kurier, E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

Der Mietvertrag ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Seychellen auszulegen und auszulegen. Im Falle von Streitigkeiten über den Mietvertrag oder seine Auslegung unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Seychellen.

Der Mieter erkennt an und stimmt zu, dass ihm ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, den Mietvertrag zu lesen und zu verstehen, und dass es ihm freisteht, vor Vertragsabschluss eine unabhängige Rechtsberatung einzuholen. Der Mieter gewährleistet, dass er den Mietvertrag freiwillig und ohne Androhung von Zwang angenommen hat.

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